Begutachtung
Ablauf einer Begutachtung
1. Aktenstudium & Gespräche mit dem Helfersystem
Nach dem Aktenstudium erfolgt je nach Bedarf eine Rücksprache mit dem Gericht und dem Helfersystem.
2. Explorationsgespräche
Es erfolgen mit jedem Elternteil Explorationsgespräche, um u.a. den Ablauf der Zusammenarbeit, die individuelle Sichtweise, Ängste und Erwartungen zu klären. Die Bedürfnisse, Sehnsüchte und Wünsche der Kinder werden altersentsprechend und sorgfältig erhoben.
Je nach Fragestellung werden weitere Gespräche mit Verfahrensbeteiligten und Umfeld des Kindes (z.B. Jugendamt, Kita, Schule) geführt.
3. Ggf. Interaktionsbeobachtung und Auswertung
Je nach Fragestellung wird das Kind mit seinen Bezugspersonen in verschiedenen Alltags-situationen begleitet. Die Ergebnisse der Beobachtung werden den Eltern rückgemeldet und ggf. alternative Verhaltensweisen erarbeitet und erprobt. Um die Belastung der Kinder durch die Auseinandersetzung der Eltern gering zu halten werden Kindesexplorationen und Interaktions-beobachtungen nur bei Notwendigkeit durchgeführt z.B. wenn die Eltern dauerhaft komplementär mittels Aussagen der Kinder argumentieren, der Kindeswille relevant ist, etc.
4. Ggf. gemeinsame Elterngespräche
In den gemeinsamen Elterngesprächen werden je nach Beauftragung Absprachen zum Um- gangsmodell, Kooperation der Eltern, Aufenthaltsort des Kindes, etc. getroffen und es erfolgt eine Aufklärung über psychologische Aspekte einer Nachtrennungsfamilie. Die Gespräche dauern in der Regel zwischen 60 und 90 Minuten und finden zeitnah nach der Beauftragung und in regelmäßigen Abständen z.B. wöchentlich statt. Damit Absprachen auch „ausgetestet“ werden können, empfiehlt es sich ggf. die Gespräche in einem größeren zeitl. Abstand zu führen.
Dabei werden die Eltern unterstützt, ihre eigene Lösung zu finden und ihre Anträge schriftlich vor Gericht zurück zu ziehen.
5. Ggf. Elternvereinbarung
Die Eltern reichen ein Schriftstück mit ihrer Einigung und die Rücknahme der Anträge ein.
Diese Vereinbarung wird in Anleitung erstellt, aber mit in ihrem eigenen Namen unter-schrieben.
6. Stellungnahme mit Empfehlungen
Es erfolgt eine aktive Einbeziehung des Richters durch z.B. regelmäßige Rückmeldung zum Stand, seitens der Eltern gemeinsam gewünschte rechtliche Schritte, etc. Die abschließende Stellungnahme erfolgt je nach Bedarf mündlich oder schriftlich durch den Sachverständigen. Fallbezogen wird ein ausführliches psychologisches Gutachten erstellt.